E428 — Gelatine
Nicht halal
E428 (Gelatine) ist nicht halal. Ein Geliermittel, das aus Haut, Knochen und Bindegewebe von Tieren gekocht wird.
Warum nicht halal
Sie ist per Definition tierisch. Ohne geprüfte Halal-Herkunft gilt sie nicht als erlaubt — Schweinegelatine ist ohnehin verboten. Auch die Angabe „Halal-Gelatine“ braucht ein überprüfbares Zertifikat.
Wo sie vorkommt
Fruchtgummi, Marshmallows, Mousse, Kapselhüllen.
Was Sie im Laden tun können
Zurück ins Regal, oder nach einer Variante mit ausgewiesen halal Herkunft suchen. E428 ist kein Grenzfall, den man wegargumentieren kann.
Häufige Fragen
Ist E428 halal?
Nein. E428 (Gelatine) ist nicht halal. Sie ist per Definition tierisch. Ohne geprüfte Halal-Herkunft gilt sie nicht als erlaubt — Schweinegelatine ist ohnehin verboten. Auch die Angabe „Halal-Gelatine“ braucht ein überprüfbares Zertifikat.
Worauf kann ich stattdessen achten?
Auf ein Produkt, das eine halal Herkunft ausweist, oder das darauf verzichtet.
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Prüfen Sie das Produkt, nicht nur die Nummer
Ein Status beschreibt den Zusatzstoff allgemein. Entscheidend ist die gesamte Zutatenliste auf der Packung in Ihrer Hand.