E428 — Gelatine

Nicht halal

E428 (Gelatine) ist nicht halal. Ein Geliermittel, das aus Haut, Knochen und Bindegewebe von Tieren gekocht wird.

Warum nicht halal

Sie ist per Definition tierisch. Ohne geprüfte Halal-Herkunft gilt sie nicht als erlaubt — Schweinegelatine ist ohnehin verboten. Auch die Angabe „Halal-Gelatine“ braucht ein überprüfbares Zertifikat.

Wo sie vorkommt

Fruchtgummi, Marshmallows, Mousse, Kapselhüllen.

Was Sie im Laden tun können

Zurück ins Regal, oder nach einer Variante mit ausgewiesen halal Herkunft suchen. E428 ist kein Grenzfall, den man wegargumentieren kann.

Ein Status hier beschreibt den Zusatzstoff allgemein — ein einzelnes Produkt kann anders aussehen. Dieselbe Nummer kann je nach Hersteller pflanzlich oder tierisch sein, und die Zutatenliste sagt nicht, welche.

Häufige Fragen

Ist E428 halal?

Nein. E428 (Gelatine) ist nicht halal. Sie ist per Definition tierisch. Ohne geprüfte Halal-Herkunft gilt sie nicht als erlaubt — Schweinegelatine ist ohnehin verboten. Auch die Angabe „Halal-Gelatine“ braucht ein überprüfbares Zertifikat.

Worauf kann ich stattdessen achten?

Auf ein Produkt, das eine halal Herkunft ausweist, oder das darauf verzichtet.

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Prüfen Sie das Produkt, nicht nur die Nummer

Ein Status beschreibt den Zusatzstoff allgemein. Entscheidend ist die gesamte Zutatenliste auf der Packung in Ihrer Hand.

Das ist eine Information, keine Fatwa. Diese Einstufungen verbinden veröffentlichte Gelehrtenmeinungen mit einer Zutatenanalyse und können unvollständig oder veraltet sein. Prüfen Sie Wichtiges beim Hersteller und bei einer qualifizierten Autorität.